Gefährdungs-Beurteilung


Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung an elektrischen Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist Ausgangspunkt und die Basis für die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3. 

Arten der Gefährdungsbeurteilung:

  • Fristenermittlung für die Prüfung
  • Art der Tätigkeit
  • Für die Maschine oder Anlage selbst und deren nähere Umgebung
  • Letztendlich der an der Maschine beschäftigte Personenkreis


Gut zu wissen:

Gefährdungsbeurteilungen können auch für mehrere Maschinen gleichen Typs zusammengefasst werden.

 

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.