Prüfung nach DGUV V3

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

 

Dazu gehört unter anderem die Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Geräte. Die Sicherheitsprüfung erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der aktuellen DIN VDE Normen.

Warum muss nach DGUV V3 geprüft werden? 

Eine gesetzliche Vorschrift im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung liegt vor.

 

Warum gibt es diese Vorschrift überhaupt?

  • Zum Schutz von Menschen
  • Zur Unfallverhütung
  • Zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bei Unfällen

 

Wer ist verantwortlich?
-Gesetzliche Grundlage-

Der Betreiber/Unternehmer gemäß BetrSichV§14:

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden....

Dies muss vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen oder Instandsetzungen und in bestimmten Zeitabständen erfolgen."

Ortsveränderliche Betriebsmittel = Geräteprüfungen

(DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702)



Kurz gesagt:

Alles was man bewegen/tragen kann und einen Stecker hat muss geprüft werden.


Prüfungsintervall:

  • i.d.R. einmal im Jahr

 
Hierzu zählen bspw.:

  • Kaffeemaschinen
  • Bildschirme
  • PC's
  • Drucker
  • kleinere Handelektrowerkzeuge:
    Bohrmaschinen, Stichsägen oder Lötkolben
  • Mehrfachsteckdosen sowie Kabeltrommeln
  • Ladegräte sowie Netzteile
  • uvm.

Ortsfeste Betriebsmittel = Anlagen

(DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und DIN EN 62446-1 VDE 0126-23-1, Anhang A für Photovoltaik-Systeme)

Kurz gesagt:

Alles was am Strom angeschlossen ist und mit seiner Umgebung (Wand, Decke, Boden) fest verbunden ist.


Prüfungsintervall:

  • i.d.R. alle 2 bis 4 Jahre

 
Hierzu zählen bspw.:

  • Verteilerkästen im Gebäude (Hauptverteiler, Unterverteiler)
  • Schaltschränke von Anlagen
  • Lüftungsanlagen
  • Baustromverteiler 
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Elektro-Ladesäulen für Fahrzeuge
  • uvm.

Ortsfeste Betriebsmittel = Maschinen

(DIN VDE 0113-1, DIN EN 60204 und DIN VDE 0105-100)



Kurz gesagt:

Fertigungs- und Produktionsmaschinen aller Art, die am stromnetzt angeschlossen sind und die man nicht mit sich rumtragen kann. 

 

Prüfungsintervall:

  • i.d.R. alle 2 bis 4 Jahre


Hierzu zählen bspw.:

  • CNC-Maschinen
  • Drehbänke/Drehmaschinen
  • Palettierer
  • Pakettierer
  • Robotisierte Maschinen
  • Schleusen
  • Kläranlagen
  • uvm.